Die Nachlassplanung kann kompliziert wirken. Mit der richtigen Beratung lässt sich jedoch der Prozess vereinfachen, die Steuerlast reduzieren und die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie langfristig gewährleisten. In diesem Leitfaden erklären wir klar und verständlich, wie die Erbschaftssteuer in Spanien funktioniert – sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten.
In Spanien sind folgende Personen steuerpflichtig:
Seit 2015 gelten die gleichen Steuersätze und Freibeträge für Residenten und Nicht-Residenten gemäß den EU-Vorschriften.
Nach spanischem Recht steht bestimmten Angehörigen (meist Ehepartner und Kinder) ein Pflichtteil am Erbe zu. EU-Bürger können jedoch in ihrem Testament festlegen, dass das Erbrecht ihres Heimatlandes Anwendung findet. Dies ermöglicht oftmals eine flexiblere Nachlassplanung.
Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall beglichen werden. Eine Fristverlängerung von weiteren 6 Monaten kann innerhalb der ersten 5 Monate beantragt werden. Bei Fristversäumnis drohen:
Die Steuer ist progressiv und reicht von 7,65 % bis 34 %, abhängig vom Erbwert. Je nach Verwandtschaftsgrad und Region können erhebliche Steuererleichterungen gewährt werden.
Die Autonomen Gemeinschaften Spaniens bieten unterschiedliche Vergünstigungen an, z. B.:
Die Vorschriften ändern sich häufig. Individuelle Beratung ist daher unerlässlich.
Eine vollständige Steuerfreiheit ist selten, aber durch gezielte Planung lässt sich die Steuerlast verringern:
Beispiel 1: Laura, deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Madrid, erbt 250.000 € von ihrem Ehemann. Nach Abzug der regionalen Vergünstigungen zahlt sie weniger als 3.000 € an Erbschaftssteuer.
Beispiel 2: Stefan, Nicht-Resident in Spanien, erbt eine Immobilie in Valencia im Wert von 250.000 € von einem Freund. Ohne Steuererleichterungen kann die Steuerlast über 75.000 € betragen.
Ja. Residenten zahlen auf das weltweite Vermögen, Nicht-Residenten nur auf Vermögen in Spanien.
In der Regel nicht. Durch vorausschauende Planung lässt sich jedoch die Steuerlast erheblich reduzieren.
Unbedingt. Vor allem für EU-Bürger, um das eigene nationale Erbrecht festzulegen und die Verteilung zu optimieren.
Es entstehen Zinsen, Strafzahlungen und Schwierigkeiten bei der Übertragung des Erbes.
Eine vorausschauende Nachlassplanung schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie. Unser erfahrenes Team für internationales Erb- und Steuerrecht begleitet Sie professionell und persönlich durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.